Oberkommando der Kriegsmarine
Im Frühjahr 1919 entstand als oberste Kommandobehörde
der Marine die Admiralität.
Sie wurde am 15.9.1920 in Marineleitung umbenannt. Mit Wiedereinführung
der allgemeinen Wehrpflicht erfolgte am 1.6.1935
eine neuerliche Umbenennung in Oberkommando der Kriegsmarine.
Oberbefehlshaber:
.Großadmiral Dr. Raeder (Erich) |
10.28 - 01.43
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.Großadmiral Doenitz (Karl) |
02.43 - 04.45
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.GenAdm von Friedeburg (Hans-Georg) |
05.45
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.GenAdm Warzecha (Walter) |
05.45 - 06.45
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. |
Neben dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine steht der Adjudant des Ob.d.M (M II), verantwortlich für die Durchsetzung der Befehle bei den unmittelbar unterstellten Behörden, der Vertreter des Ob.d.M. im Führerhauptquartier sowie der Marineadjudant beim Obersten Befehlshaber der Wehrmacht. Von Juni 1944 bis April 1945 gab es noch die Stelle des Admirals beim Ob.d.M. Dienstsitz des OKM war Berlin. Dem Oberkommando der Marine unterstehen eine Reihe von Kommando- und Verwaltungseinheiten: |
a | | | a |
Flottenchef <= | | | => Seekriegsleitung (Skl) |
Flottenkommando <= | | | |
| | ||
Marinegruppenkommandos <= | | | => Allgemeines Marinehauptamt |
| | ||
Marineoberkommandos <= | | | => Marine-Waffen(haupt)amt (W-Amt) |
| | ||
Chef der Donauflottille <= | | | => Hauptamt Kriegsschiffbau (K-Amt) |
Kommandierender Admiral der Unterseeboote <= | | | e |
Befehlshaber des Kommandos der Kleimkampfmittel-Verbände <= | | | |
. Er bleibt in dieser Position auch nach der Kapitulation des Deutschen Reiches bis zu dem Tag, an dem Dönitz von den Alliierten abgesetzt wird und begeht Selbstmord. Die Alliierten beauftragen GenAdm Warzecha bis zum 22. Juni 1945 mit der Wahrnehmung der Geschäfte, er übt er aber keine deutsche Kommandogewalt mehr aus. |