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Service
Die Buchbestände der BfZ sind wie diejenigen der Württembergischen Landesbibliothek ausleihbar.
Die Materialien der Sondersammlungen können im Lesesaal benutzt, jedoch nicht ausgeliehen werden. In begrenztem Umfang ist es möglich, Fotokopien oder fotografische Reproduktionen herstellen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind durch Persönlichkeitsrechte geschützte Dokumente oder Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Erhaltungszustandes durch die Reproduktionsverfahren gefährdet sind.
Für die Benutzung der Sonderbestände ist eine Anmeldung erwünscht.